Medizinische Rehabilitation
Die Heilbehandlung hat das Ziel, mit allen geeigneten Mitteln den durch den Versicherungsfall eingetretenen Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zumindest zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern.
Nach einem Arbeitsunfall bzw. bei einer Berufskrankheit werden von der Fleischerei-Berufsgenossenschaft deshalb die Kosten der
ärztlichen Behandlung, der erforderlichen Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie für Aufenthalte in Krankenhäusern und anderen Rehabilitationseinrichtungen übernommen. Die Übernahme der
Kosten erfolgt, so lange die Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit dies notwendig machen.

