Mitgliedschaft
Zuständigkeit
Die
FBG ist der zuständige Unfallversicherungsträger für alle fleischwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland. Hierzu gehören zum
Beispiel Fleischereien, Fleischwarenfabriken, Geflügelschlachtereien und Ausbein- und Zerlegebetriebe. Die Satzung der
FBG enthält in § 3 eine detaillierte, nicht abschließende Aufstellung der fleischwirtschaftlichen Betriebe, für die die
FBG
sachlich zuständig ist.
► Satzung [PDF-Datei 74 KB]
Die
FBG hat mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften unter strikter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen eine Zuständigkeitsvereinbarung für landwirtschaftliche Selbstvermarkter geschlossen, durch die Abgrenzungsprobleme geregelt werden.
► Zuständigkeitsvereinbarung [PDF-Datei 1.474 KB]

