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Fleischerei-Berufsgenossenschaft

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Mitgliedschaft

Zuständigkeit
Die FBG ist der zuständige Unfallversicherungsträger für alle fleischwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland. Hierzu gehören zum Beispiel Fleischereien, Fleischwarenfabriken, Geflügelschlachtereien und Ausbein- und Zerlegebetriebe. Die Satzung der FBG enthält in § 3 eine detaillierte, nicht abschließende Aufstellung der fleischwirtschaftlichen Betriebe, für die die FBG sachlich zuständig ist.

Satzung [PDF-Datei 74 KB]

Die FBG hat mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften unter strikter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen eine Zuständigkeitsvereinbarung für landwirtschaftliche Selbstvermarkter geschlossen, durch die Abgrenzungsprobleme geregelt werden.

Zuständigkeitsvereinbarung [PDF-Datei 1.474 KB]

 

 

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